Bestattung
Bestattungsformen.
Für die Art der Bestattung ist in erster Linie der Wunsch des Verstorbenen maßgebend. Dies muss nicht unbedingt schriftlich geschehen, sondern kann auch persönlich geäußert werden.
Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden.
Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten dem Willen der übrigen Verwandten vor.
Man hat die Wahl zwischen folgenden Bestattungsformen:
Die Erdbestattung - ist die traditionelle Bestattungsform im Sarg.
Die Feuerbestattung - der Verstorbene wird im Sarg verbrannt und die Asche in einer Urne beigesetzt.
Die Seebestattung - ist eine Art der Feuerbestattung, bei der die Urne auf See beigesetzt wird.
Die anonyme Bestattung - kann als Erd- oder Feuerbestattung durchgeführt werden.
Die Baumbestattung - im Schatten eines Gedächtnisbaumes kann der Verstorbene und später die ganze Familie die letzte Ruhe finden. Bei der Baumbestattung wird die Urne beigesetzt. |
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